Ernährungsberatung & -therapie

Über mich

Mein Name ist Mara Engel und ich bin staatlich anerkannte Diätassistentin. 

Ich bin 24 Jahre alt und meine persönlichen Interessen sind das Fotografieren und Tanzen und hin und wieder mache ich auch etwas Yoga.  

Ich hatte schon immer großen Spaß daran, anderen Menschen zu helfen und sie zu unterstützen. Daher war mir schnell bewusst, dass dies in meinem Beruf eine Rolle spielen muss. Des Weiteren fand ich den Bereich Biologie und Medizin sehr spannend. So begab ich mich auf die Suche nach einem Beruf, der beides verbindet. Dabei stieß ich auf die Diätassistenz. Denn was viele nicht wissen, beinhaltet die Ausbildung einen sehr großen Teil der Fächer Krankheitslehre und Anatomie. 

 

Qualifikationen

Ich habe im September 2022 meine Ausbildung zur Diätassistentin mit einem Staatsexamen absolviert. Zudem besitze ich das VDD-Zertifikat, welches alle 3 Jahre erneuert werden muss. Um kontinuierlich auf dem aktuellsten Stand zu sein, bilde ich mich regelmäßig weiter.


  • VDD-Zertifikat (Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e.V.)
  • Fortbildung - "Adipositas: Grundlagen, Therapiekonzept und Übungen"
  • Fortbildung - Ernährungspsychologie "Motivieren in der Ernährungsberatung"
  • Fortbildung - "Das Lipidprofil verstehen" und "Lebensstilmaßnahmen zur Optimierung des Lipidprofils"


Kennen Sie eigentlich den Unterschied zwischen Diätassistentin und Ernährungsberaterin? Nein? Ich erkläre es Ihnen.

Um Diätassistentin zu werden, absolviert man eine 3-jährige schulische Ausbildung. Diese besteht aus 3.050 Theoriestunden und 1.400 Praxisstunden. Nach den 3 Jahren wird die Ausbildung mit einem Staatsexamen abgeschlossen. Nur wenn man diese Examensprüfung besteht, darf man sich Diätassistentin nennen; somit ist die Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt. Diätassistenten führen ernährungsbezogene Maßnahmen in Therapie, Rehabilitation, Prävention und Gesundheitsförderung bei Einzelpersonen und Gruppen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse durch. Diese umfassen das Ernährungsassessment, die Ernährungsdiagnose, die Planung und Durchführung der Ernährungsintervention, das Monitoring, sowie die Evaluation.  


Dahingegen ist die Bezeichnung "Ernährungsberaterin" nicht geschützt. Somit darf sich jeder so nennen, sogar ohne eine Ausbildung in diese Richtung. 



E-Mail
Anruf
Instagram